| 1. |
Hohe Pauschal-Versicherungssumme von 7,5 Mio. als Standard, auch höhere und tiefere Summen möglich |
| 2. |
Weitaus höhere Limits bei Deckungserweiterungen und Klauseln als bisher in Österreich marktüblich |
| 3. |
Kein Selbstbehalt |
| 4. |
Zeitlich unbegrenzte Vordeckung für „versteckte“ Schäden |
| 5. |
Weitgehender Versicherungsschutz für Vertragshaftungen; dies nicht nur aufgrund einer allenfalls vereinbarten ÖNORM, sondern auch aus individuellen Verpflichtungen, die beispielsweise im Zuge einer Ausschreibung oder bei Vertragsverhandlung Inhalt des Bauvertrages werden. (z.B. auch Pönalen!) |
| 6. |
Weitgehender Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Diese Deckungen gehen viel weiter als die üblichen derartigen Klauseln |
| 7. |
Deckung für Folgeschäden mangelnder Vertragserfüllung oder bei Gewährleistungs-ansprüchen (z.B. Umsatzentgang, Mietentgang, Nachbesserungsnebenkosten bzw. Mängelbeseitigungsnebenkosten) |
| 8. |
Deckung für Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsansprüche in Folge eines insolventen Subunternehmers |
| 9. |
Zahlreiche Deckungsverbesserungen für Risiken, die bisher überhaupt nicht versicherbar waren z.B. KFZ-Eigenschäden, Beschädigung oder Abhandenkommen von Sachen (z.B. durch fehlerhafte Bedienung von Fremdgeräten, Diebstahl oder Unterschlagung), Dienstreisekasko, Kartellrechte, Bauarbeitenkoordination, Umwelt-schäden in Folge Zwischenlagerung oder Umwelt- Eigenschäden, Schäden zwischen versicherten Unternehmen bzw. innere Schäden, Schadenteilungen nach Auftragswert gemäß ÖNORM, Besitzstörungen, Immaterialgüterrechte, UWG, Unterlassungsan-sprüche und dergleichen |
| 10. |
Abgerundet wird STYRIAHAFT durch zahlreiche Klauseln, wonach die Vertragsbe- stimmungen stets zu Gunsten des Versicherungskunden auszulegen sind. |