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Dienstleistungen > Styriahaft > 10 GRÜNDE FÜR STYRIAHAFT
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
 

10 GRÜNDE FÜR STYRIAHAFT

1. Hohe Pauschal-Versicherungssumme von 7,5 Mio. als Standard, auch höhere und tiefere Summen möglich
2. Weitaus höhere Limits bei Deckungserweiterungen und Klauseln als bisher in Österreich marktüblich
3. Kein Selbstbehalt
4. Zeitlich unbegrenzte Vordeckung für „versteckte“ Schäden
5.   Weitgehender Versicherungsschutz für Vertragshaftungen; dies nicht nur aufgrund einer allenfalls vereinbarten ÖNORM, sondern auch aus individuellen Verpflichtungen, die beispielsweise im Zuge einer Ausschreibung oder bei Vertragsverhandlung Inhalt des Bauvertrages werden. (z.B. auch Pönalen!)
6. Weitgehender Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Diese Deckungen gehen viel weiter als die üblichen derartigen Klauseln
7. Deckung für Folgeschäden mangelnder Vertragserfüllung oder bei Gewährleistungs-ansprüchen (z.B. Umsatzentgang, Mietentgang, Nachbesserungsnebenkosten bzw. Mängelbeseitigungsnebenkosten)
8. Deckung für Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsansprüche in Folge eines insolventen Subunternehmers
9. Zahlreiche Deckungsverbesserungen für Risiken, die bisher überhaupt nicht versicherbar waren z.B. KFZ-Eigenschäden, Beschädigung oder Abhandenkommen von Sachen (z.B. durch fehlerhafte Bedienung von Fremdgeräten, Diebstahl oder Unterschlagung), Dienstreisekasko, Kartellrechte, Bauarbeitenkoordination, Umwelt-schäden in Folge Zwischenlagerung oder Umwelt- Eigenschäden, Schäden zwischen versicherten Unternehmen bzw. innere Schäden, Schadenteilungen nach Auftragswert gemäß ÖNORM, Besitzstörungen, Immaterialgüterrechte, UWG, Unterlassungsan-sprüche und dergleichen
10.  Abgerundet wird STYRIAHAFT durch zahlreiche Klauseln, wonach die Vertragsbe-  stimmungen stets zu Gunsten des Versicherungskunden auszulegen sind.
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