| |
STYRIARECHT - Die Durchsetzung von Forderungen
Die klassische Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist die aktive Durchsetzung von Forderungen bei Schädigung des Betriebes, von Forderungen an Dritte, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Unternehmens und damit eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflicht. Seit dem Jahr 2006, in dem das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz („Unternehmensstrafrecht“) in Kraft getreten ist, hat auch die strafrechtliche Seite verstärkt Bedeutung erlangt, spezifische Deckungskonzepte wurden geschaffen und integriert.
Der Bedarf
Strenger werdende Anforderungen an Unternehmer (wie Produktsicherheit, Haftungsver-pflichtungen gegenüber Mitarbeitern,…) haben in den vergangenen Jahren zu einem rasanten Anwachsen von Rechtsstreitigkeiten geführt. Trotzdem verzichten Firmen meist auf rechtliche Schritte, da Gerichtsverfahren ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko nach sich ziehen können. Standarisierte Firmen-Rechtsschutzverträge schließen oft von vornherein gewisse Aspekte der Deckung aus, die jedoch auch Kernbereiche des Unternehmens betreffen können. Erst im Schadenfall zeigt sich der Wert der Rechtsschutz-Deckung, der nicht immer mit den Erwartungen des Versicherungsnehmers übereinstimmt.
Die Innovation – STYRIARECHT fÜr Unternehmen
Die STYRIAWEST hat sich jahrelang mit der juristischen Problematik des Rechtsschutzes befasst, nach vielfältigen Studien der abstrakten Rechtssätze neue Deckungskonzepte ausgearbeitet und mit STYRIARECHT ein Produkt geschaffen, das dem Unternehmen die von ihm erwartete Sicherheit im Falle eines Rechtsstreites gibt. Neben der Ausweitung des Allgemeinen Rechtsschutz (europaweite Deckung,…) werden eine Vielzahl an besonderen Vereinbarungen angeboten, unter anderem teilweise Übernahme der Kosten bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden, Steuergerichtsrechtsschutz im Bereich des Abgaben-rechtes,…
RevolutionÄre LÖsung fÜr die Bauwirtschaft
Angesichts des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes hat STYRIAWEST gemeinsam mit Rechts-schutz- und Versicherungs-Experten eine neue innovative Rechtsschutzversicherung für die Bauwirtschaft entwickelt, die im Frühjahr 2008 auf den Markt gekommen ist: STYRIARECHT für die Bauwirtschaft. Erstmals gibt es eine Versicherungsform, die die Kosten der Rechts-vertretung bei echten Großschäden, d.h. bei Prozessen mit hohem Streitwert, verwirklicht.
Um Verfahrensaussichten sicherer und besser einschätzen zu können, wurden im November 2009 an den Standorten der vier Oberlandesgerichte – Wien, Linz, Innsbruck und Graz – Schlichtungskommissionen mit je einem Richter und einem weiteren als Stellvertreter einge-richtet. Diese bestellen im Schlichtungsfall geeignete Sachverständige ihrer Wahl aus einer von der WKO Bundesinnung Bau erstellten Liste. Der Weg für Bauunternehmen, dieses Verfahren in Anspruch zu nehmen, ist einfach: Die erste Anlaufstelle ist die jeweilige Landesinnung Bau, danach folgt der schriftliche von beiden Streitpartnern unterzeichnete Antrag in dem der Konflikt beschrieben wird. Mit der Bezahlung einer Pauschale von EURO 1.900.-- wird der Antrag bei der zuständigen Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer eingebracht. Angesichts der in der Baubranche üblichen hohen Streitwerte ist dieser Pauschalbetrag gering.
Beim Schlichtungsausschuss selbst werden in der Verhandlung neben den schriftlichen Unterlagen auch mündliche Standpunkte miteinbezogen. In der Schlichtungsordnung ist festge-halten, dass innerhalb eines halben Jahres ein Schlichtungsvorschlag zu erstellen ist, bei komplexen Fällen besteht die Möglichkeit der nochmaligen Verlängerung von 6 Monaten. Falls dieser zu keiner Einigung führt, ist der Weg zum ordentlichen Gericht für die Streitparteien noch immer offen.
Absicherung bei gescheiterten Verfahren durch Rechtsschutzversicherung
Rund um die Schlichtungsstelle bietet STYRIAWEST, die aus ihren Erkenntnissen im Bereich der Bauwirtschaft aus versicherungstechnischer Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Gründung dieses außergerichtlichen Verfahrens geleistet hat, maßgeschneiderte Lösungen im Rechts-schutz an. Falls es zu keiner außergerichtlichen Einigung durch die Schlichtungsstelle kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung (STYRIARECHT) bei Prozessen mit hohem Streitwert auch die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, mit der der Unternehmer sein Recht verfolgen kann.
10 Gründe für STYRIARECHT
|